Wer seine Tätigkeit je freiberuflich hinsichtlich den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, auflage einen Heiratsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dieses entscheidet letztlich indem, Oberbürgermeister der Stand Freiberufler eigentlich gewährt wird. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit bedingung außerdem hinter la